• Nordmazedonien

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Nordmazedonien.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst 194

    Polizei 192

    Feuerwehr 193

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Nordmazedonien nach Deutschland +49

    Von Deutschland nach Nordmazedonien +389

    Deutsche Vertretung +38923093900

  • Währung

    Bezahlt wird in Denar

    1 Denar (Den) = 100 Deni

  • Höchstgeschwindigkeiten

    • Innerorts alle Kfz 50 km/h
    • Außerorts alle Kfz 80 km/h
    • Schnellstraßen Pkw und Motorräder 110  km/h, Wohnmobile und Gespanne 80 km/h
    • Autobahnen Pkw und Motorräder 130 km/h, Wohnmobile und Gespanne 80 km/h 

    Fahranfänger (Führerscheinbesitz seit weniger als 2 Jahren) dürfen außerorts höchstens 60 km/h fahren, auf Schnellstraßen höchstens 80 km/h, auf
    Autobahnen höchstens 100 km/h.

Das braucht man für die Einreise nach Nordmazedonien

Erwachsene: Staatsbürger folgender Länder können für bis zu 90 Tage mit gültigem Reisepass oder Personalausweis einreisen: EU-Länder und Schweiz, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine und Vatikanstadt. Ansonsten ist ein Visum allgemein erforderlich. Gäste müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Bezug eines Quartiers bei der Polizei angemeldet werden. Bei privater Unterbringung müssen Reisende dies selbst übernehmen. 

Kinder: Deutsche: Reisepass oder Kinderreisepass. Österreicher und Schweizer: Reisepass. Minderjährige Reisende ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten müssen deren notariell beglaubigte Einverständniserklärung zur Reise mitführen. 

Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen,  der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Bei der Einreise über bestimmte Nicht-EU-Länder gelten Sonderbestimmungen, so ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis notwendig, der ab 30 Tage nach der Impfung noch im Heimatland durchgeführt werden muss.

Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein, Fahrzeugschein und Internationale Versicherungskarte mit Eintrag des Kürzels MK (MKD oder NMK). Zusätzlich wird der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung empfohlen.

Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise. 

Wichtige Verkehrsbestimmungen

  • Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten; 0,0 Promille bei Personen, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen.
  • Fahranfänger (Führerscheinbesitz seit weniger als 2 Jahren) dürfen zwischen 23:00 und 5:00 Uhr nicht am Steuer sitzen, außer wenn sie von einem mindestens 25-jährigen Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis begleitet werden.
  • Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges bei Unfällen oder Pannen ist vorgeschrieben.
  • Tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden. 
  • Zwischen 15. November und 15. März müssen Autos mit Winterausrüstung ausgestattet sein.
  • Beim Abschleppen müssen an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz Warndreiecke angebracht werden.
  • Abschleppseil oder Abschleppstange, Warndreieck (für Gespanne 2 Stück), Verbandszeug sowie Warnwesten sind mitzuführen. Empfohlen wird auch die Mitnahme von Ersatzbeleuchtung und Feuerlöscher.
  • Bußgelder sind nicht an uniformierte Polizisten, sondern nur bei der nächstgelegenen Bank oder Post zu bezahlen.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein persönlich abzuholendes Schadensprotokoll angefertigt werden. Die Anfertigung dieses Protokolls kann jedoch mitunter Wochen dauern.
  • Kinder bis 3 Jahre müssen auf dem Beifahrersitz mit geeigneter Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Kinder bis 12 Jahre müssen eine auf der Rückbank angebrachte, für ihre Körpergröße und ihr Gewicht ausgelegte Rückhaltevorrichtung/einen Kindersitz nutzen.

Straßenbenutzungsgebühren

Sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Bezahlt wird bar oder mit Kreditkarte an den Mautstationen Glumovo, Tetovo, Gostivar, Romanovce, Miladinovci, Petrovec, Sopot, Stobi. Für die Durchfahrt durch Nordmazedonien werden etwa 300 Denar fällig (Pkw), die Tarife können sich jedoch kurzfristig ändern. Die Gebühren können auch in Euro bezahlt werden, fallen dann aber höher aus. Informationen finden sich unter: roads.org.mk/416/toll-rates.

ACV TippACV Reiseinformationen

Wissenswertes zum Thema Tanken

Tankmöglichkeiten

  • Tankstellen sind entlang der Transitrouten rund um die Uhr geöffnet, manche akzeptieren auch Kreditkarten.
  • Die Mitführung von bis zu 20 l Treibstoff in Reservekanistern ist zollfrei erlaubt.

Im Land verfügbare Kraftstoffarten

  • Diesel (Dizel), Bleifrei Super (Eurosuper 95), Bleifrei Superplus (Eurosuper Plus 98), Autogas LPG (Auto plin). 
  • Bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
  • Es gibt Autogastankstellen und wenige Erdgasstationen. Es wird ein Dish-Adapter benötigt.