Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst 112
Polizei 112 oder 113
Feuerwehr 112
ACV Notruf +49 221757575
Von Luxemburg nach Deutschland +49
Von Deutschland nach Luxemburg +352
Deutsche Vertretung +3524534451
Währung
Bezahlt wird in Euro
1 € = 100 Cent
Höchstgeschiwndigkeiten
- Innerorts alle Kfz 50 km/h
- Außerorts Pkw, Wohnmobile < 3,5 t und Motorräder 90 km/h, Wohnmobile > 3,5 t und Gespanne 75 km/h
- Autobahnen Pkw, Wohnmobile < 3,5 t und Motorräder 130 km/h, Wohnmobile > 3,5 t und Gespanne 90 km/h
Das braucht man für die Einreise nach Luxemburg
Erwachsene: Staatsbürger folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: EU-Länder und Schweiz, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino. Ansonsten ist ein Reisepass allgemein erforderlich.
Kinder: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Reisepass bzw. Kinderreisepass, Personalausweis oder Identitätskarte. Minderjährige Reisende ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten sollten deren amtlich beglaubigte Einverständniserklärung zur Reise mitführen.
Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Kampfhunde dürfen nur mit Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums mitgeführt werden.
Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte wird empfohlen.
Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten, 0,2 Promille bei Fahranfängern, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.
- Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges bei Unfällen oderPannen ist vorgeschrieben.
- Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie sowie 5 m vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens 3 Sekunden betragen; bei Stau in einem Tunnel mindestens 5 m.
- Privates Abschleppen ist auf Autobahnen nur bis zur nächsten Abfahrt erlaubt, auf Freilandstraßen bis zur nächsten Werkstatt.
- Mitzuführen sind Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste.
- Bei Stau muss eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden, auch innerorts.
- Navigationsgeräte müssen am linken unteren Rand der Windschutzscheibe installiert werden, damit das Sichtfeld nicht eingeschränkt wird.
- Es besteht für alle Fahrzeuge situative Winterreifenpflicht, d.h. die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen angepasst sein; bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Strafen.
- Bei Unfällen sollte man den Schaden immer bei der Polizei melden, egal wie groß er ist.
- Kinder bis 3 Jahre müssen einen für ihre Körpergröße und ihr Gewicht geeigneten Kindersitz benutzen, der Beifahrerairbag muss bei der Beförderung auf dem Beifahrersitz deaktiviert sein. Kinder zwischen 3 und 17 Jahren (bzw. kleiner als 1,5 m) müssen auf dem Rücksitz befördert werden. Ab 36 kg Körpergewicht genügt die Verwendung eines Sicherheitsgurts auf dem Rücksitz.
Straßenbenutzungsgebühren
Es werden keinerlei Straßenbenutzungsgebühren erhoben.
Wissenswertes zum Thema Tanken
Tankmöglichkeiten
- Tankstellen sind in der Regel von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, an der Autobahn rund um die Uhr.
- Kreditkarten werden an allen Tankstellen akzeptiert.
- Es gibt einige Autogas- und nur wenige Erdgastankstellen.
- ACME-Adapter benötigt.
- Mitführung von Treibstoff in Reservekanistern ist generell verboten.
Im Land verfügbare Kraftstoffarten
- Diesel, Bleifrei Super (Essence sans plomb), Bleifrei Superplus (Super Plus 98 OKtan), Autogas LPG, Erdgas CNG (Gaz Naturel).