Die Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1a StVO regelt eindeutig: Elektronische Geräte dürfen während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden.
Das gilt nicht nur fürs Telefonieren. Auch das Lesen oder Schreiben von Nachrichten, das Scrollen durch Apps oder das Einstellen einer Route fällt darunter. Bereits das kurze Aufnehmen eines Smartphones kann einen Verstoß darstellen.
Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Gerät in einer festen Halterung steckt oder per Sprachsteuerung beziehungsweise Freisprechanlage bedient wird. Dabei darf der Blick nur kurz vom Verkehr abgewendet werden.
Kurz gesagt: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät in der Hand hält, verstößt in der Regel gegen die StVO. Das betrifft Smartphones ebenso wie Tablets und Navigationsgeräte. Auch das Bedienen einer Smartwatch kann unzulässig sein, wenn dadurch die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgewendet wird.