Handy am Steuer: Was ist verboten, was ist erlaubt?
Die Nutzung eines Smartphones am Steuer ist nicht nur brandgefährlich, sondern auch teuer: Wer erwischt wird, zahlt in Deutschland mindestens 100 Euro Bußgeld, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Wer andere mit dem Handy in der Hand gefährdet, kann sogar mit 150 Euro zur Kasse gebeten werden – und im Fall von daraus resultierenden Sachbeschädigungen droht die Höchststrafe: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, so der Bußgeldkatalog.
Handy am Steuer: Tippen verboten
Die rechtliche Basis dafür findet sich im § 23 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“, heißt es da. Während der Fahrt dürfen demnach nur Geräte bedient werden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Geräte, die entweder fest eingebaut sind,
- in einer speziellen Halterung stecken oder
- über eine Sprachsteuerung verfügen.
Das gilt für Autofahrer ebenso wie für Motorradfahrer oder Fahrradfahrer und verbietet neben dem Telefonieren auch das Programmieren: Die Anwahl eines Navigationsziels oder einer Musik-Playlist darf nur bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor erfolgen. Selbst das Anfassen ist nur erlaubt, um das Handy an einen anderen Ort zu legen. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist inzwischen ebenfalls zweifelsfrei geklärt: Selbst beim Stillstand des Fahrzeugs vor der roten Ampel ist die Bedienung elektronischer Geräte untersagt.
Handy am Steuer: rechtliche Fragen?
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Hupen – wann darf man das eigentlich?
Verkehrsrecht
Sicher haben Sie es selbst schon erlebt – im Feierabend-Verkehrschaos wird unsere Geduld aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer oft auf die Probe gestellt. Da liegt es nahe, dem eigenen Unmut mit einem kräftigen Hupen Ausdruck zu verleihen. Doch das ist keine gute Idee, denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wann Sie tatsächlich hupen dürfen und in welchen Situationen Sie es besser lassen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. -
Achtung Spielstraße: So verhalten sich Autofahrer richtig
Verkehrsrecht
Bei einem verkehrsberuhigten Bereich gehen viele Autofahrer von einer Spielstraße aus. Dabei geht es in diesem Bereich gar nicht so sehr ums Spielen, sondern um besonders umsichtiges Verhalten. Deshalb gelten gerade für Autofahrer im verkehrsberuhigten Bereich besondere Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. -
Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig
Verkehrsrecht
Liegt ein Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten , haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zum vorausgegangenen Verkehrsverstoß zu äußern. Natürlich müssen Sie sich dabei nicht selbst belasten. Einfach entsorgen dürfen Sie das Schreiben aber auch nicht.