ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Zugeparkt? Das können Sie tun

Hindert Sie ein falschgeparktes Fahrzeug an der Weiterfahrt, ist schnelle Hilfe gefragt. Doch wie ist hier die Rechtslage? Und was können Sie tatsächlich tun, wenn Sie zugeparkt wurden? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Es ist ärgerlich, wenn Sie von einem anderen Fahrzeug zugeparkt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn im Anschluss ein wichtiger Termin ansteht und Zeit im wahrsten Sinne des Wortes Geld ist. Einfach losfahren ist dann nicht möglich.

Wann liegt rechtlich ein Zuparken vor?

Nach gesetzlichen Vorschriften ist ein Zuparken im Straßenverkehr immer dann gegeben, wenn Ihr Wagen durch andere Fahrzeuge in seiner Fortbewegung behindert wird.

Die Folge: Das Ausparken oder die Aus- bzw.  Einfahrt in ein Grundstück ist aufgrund der Blockade nicht möglich.

Es handelt sich hierbei keineswegs um ein Kavaliersdelikt: Nach § 240 des Strafgesetzbuches und zahlreicher Gerichtsurteile – so zum Beispiel hier– kann das Zuparken unter Umständen sogar eine strafrechtlich relevante Nötigung des betroffenen Verkehrsteilnehmers darstellen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Zuparken durch Vorsatz gekennzeichnet ist.

Ich wurde zugeparkt – was kann ich jetzt tun?

Der Impuls zur Hand auf der Hupe ist menschlich zwar nachvollziehbar – rechtlich aber problematisch: Demnach ist Hupen innerorts verboten, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.

Was können Sie also stattdessen tun, um aus der Situation herauszukommen?

  • Versuch zu Rangieren
  • Melden des Falschparkers im öffentlichen Raum
  • Kostenpflichtiges Abschleppen auf Privatgrundstücken

Rangieren: Lassen Sie sich helfen!

Im ersten Schritt sollten Sie versuchen, ganz langsam und vorsichtig zu rangieren, um weder Schäden an Ihrem Fahrzeug noch am Wagen des Falschparkers zu verursachen. Das gelingt noch besser, wenn Sie die Situation mit Unterstützung auflösen. Hier kann es eine andere Person sein, die Ihnen beim Rangieren Anweisungen gibt, aber auch das eigene Assistenzsystem Ihres Pkws.

Polizei und Ordnungsamt – nur im öffentlichen Raum!

Werden Sie im öffentlichen Raum zugeparkt, stellt das einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar – und somit rechtlich eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall sollten Sie die Polizei beziehungsweise das jeweilige Ordnungsamt hinzuziehen, damit weitere Maßnahmen ergriffen werden können.

Privatparkplatz bzw. Privatgrundstück: Abschleppdienst oder Polizei?

Kommt es auf privatem Gelände dazu, dass Sie zugeparkt werden, sind Polizei und Ordnungsamt nicht zuständig. Hier fehlt es an einer Eingriffs- und Durchgriffsberechtigung . Sie haben als Betroffener eine Schadensminderungspflicht und müssen daher erst einmal versuchen den Fahrzeugfahrer ausfindig zu machen. Können Sie den Falschparker tatsächlich nicht auffinden – zum Beispiel im Parkhaus des Einkaufscenters – bleibt Ihnen als letzte Option, den Falschparker abschleppen zu lassen.

Rechtlich ist das möglich: In der Praxis ergeben sich beim Einsatz eines Abschleppdienstes aber regelmäßig Probleme. Zum einen ist es üblich, dass der Abschleppdienst auf Vorkasse besteht, zum anderen sollten Sie die Gesamtsituation durch Fotos dokumentieren: So gelingt Ihnen auch im Nachgang der Nachweis, dass das Abschleppen zwingend notwendig war und kein anderes und milderes Mittel in Betracht kam. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich die Abschleppkosten in Form von Schadensersatz vom Falschparker zurückholen.

Rache ist süß: Darf ich den Falschparker zur Strafe zuparken?

Die deutsche Rechtsordnung verbietet nach§ 858 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches Eigenmacht. Wer einen Falschparker – zum Beispiel beim Versperren der privaten Einfahrt – vorsätzlich blockiert und zuparkt, erfüllt ebenfalls den Tatbestand der Nötigung, was entsprechende Konsequenzen nach sich zieht.

ACV VorteilACV Vorteil

Juristische Beratung für ACV Mitglieder

Klugo ist ACV Partner

Bei Nötigung im Straßenverkehr – ob durch unberechtigtes Zuparken oder anderes Fehlverhalten – können unter Umständen Konsequenzen drohen: Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Partner-Anwalt oder Rechtsexperten. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Konsequenzen von Gaffen bei Unfaellen

    Gaffer bei Unfällen: Strafen und Konsequenzen für Schaulustige

    Verkehrsrecht

    Gaffen ist nicht nur äußerst rücksichtslos gegenüber den Opfern und Helfern, sondern auch verboten – wer die gesetzlichen Regeln missachtet, muss mit Bußgeldern und Strafen rechnen.
    Gaffer bei Unfällen: Strafen und Konsequenzen für Schaulustige
  • Autofahren ohne TÜV

    Fahren ohne TÜV: Alles was Sie wissen müssen

    Verkehrsrecht

    Wer als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, braucht für das Fahrzeug eine gültige Prüfplakette, umgangssprachlich TÜV-Plakette. Fahren ohne TÜV ist nicht erlaubt: Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung sollten Sie daher einhalten. Fällt Ihr Auto bei der Hauptuntersuchung durch, müssen die Mängel behoben werden, um wieder am Verkehr teilnehmen zu dürfen.
    Fahren ohne TÜV: Alles was Sie wissen müssen
  • Rechtsirrtuemer im Strassenverkehr

    Schmerzensgeld nach Fahrradunfall – das steht Ihnen zu!

    Verkehrsrecht

    Ein Fahrradunfall kann Radfahrer schwer verletzen - besonders, wenn ein Pkw involviert ist. Wir geben Ihnen eine Übersicht wann und wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht.
    Schmerzensgeld nach Fahrradunfall – das steht Ihnen zu!

Wir sind umgezogen! Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktdaten:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V. | An der Wachsfabrik 5 | 50996 Köln
T: 02236 94 98 0 | F: 02236 94 98 298