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Seitenstreifen: Wann darf man darauf fahren?

Der Seitenstreifen, auch Standstreifen, dient in erster Linie der Absicherung von Personen und Fahrzeugen in Notfallsituationen. In einigen Ausnahmesituationen darf der Seitenstreifen auch befahren werden – aber nur bei einer entsprechenden Beschilderung. Wer widerrechtlich auf dem Standstreifen fährt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Wieso gibt es den Seitenstreifen?

Der Standstreifen oder Seitenstreifen dient dazu, Fahrern im Falle einer Panne oder eines Notfalls eine Ausweichmöglichkeit zum Abstellen des Kraftfahrzeuges zu geben. Insbesondere auf Autobahnen, Bundesstraßen oder Tunneln kann ein stehendes Auto zu einem gefährlichen Hindernis werden, sodass das Unfallrisiko steigt. Ein Seitenstreifen erhöht also die Sicherheit

Er wird durch eine durchgezogene Linie von der eigentlichen Fahrbahn abgegrenzt. 

ACV TippACV Hinweis

Das sagt die StVO über den Seitenstreifen

Rechtlich zählt er laut § 2 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht als Bestandteil der Fahrbahn.

Dabei gilt ein Seitenstreifen als befestigt, wenn es sich um eine asphaltierte oder gepflasterte Fläche neben der rechten Fahrbahn befindet. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen befestigten oder einen unbefestigten Seitenstreifen handelt. Dasselbe gilt auch für Grünflächen, die sich am Fahrbahnrand befinden.

Nicht unter die Einordnung als Seitenstreifen fallen Busspuren, Radwege und Gehwege, die durchaus als Bestandteil der Fahrbahn gelten. 

Wann darf der Seitenstreifen noch benutzt werden?

Es gibt einige Ausnahmesituationen, in denen der Randstreifen auch ohne akuten Notfall oder Panne genutzt werden darf. Die Freigabe des Seitenstreifens muss durch entsprechende Verkehrszeichen erfolgen.
Darf der Seitenstreifen durch das Verkehrsschild 223.1 befahren werden, so gilt dies nur, bis durch die Zeichen 223.2 oder 223.3 eine Aufhebung dieser Regelung erfolgt. Ab Position eines solchen Schildes ist das Fahren auf dem Seitenstreifen wieder untersagt.

Das Verkehrszeichen zeigt an, dass der Standstreifen immer dann benutzt werden darf, wenn der Autobahnabschnitt stark befahren ist und ein Stau droht.
Die in diesem Beispiel drei weißen Pfeile geben die Fahrspuren an, der Seitenstreifen ist auf dem Schild deutlich durch die durchgezogene Linie zu erkennen, die die Fahrbahnbegrenzung darstellt.

Aber: Nur weil auf einer Autobahn Stau droht, dürfen Sie nicht automatisch den Seitenstreifen nutzen. Diese Sonderregelung gilt nur, wenn das Verkehrszeichen vor Ort aufgestellt wurde.

    Befahren des Seitenstreifens: Weitere Ausnahmen

    • Polizeikontrolle: Es kann vorkommen, dass Sie im Rahmen einer Polizeikontrolle dazu aufgefordert werden, den Seitenstreifen zu benutzen. Das geschieht allerdings nicht auf Autobahnen, da sonst die Verkehrssicherheit gefährdet wäre.
    • Baustelle: Wird auf einer Bundesstraße oder Autobahn derzeit ein neuer Fahrstreifen gebaut, kommt es zu einer Verkehrsbeeinträchtigung. Um weiterhin einen fließenden Verkehr zu gewährleisten, wird häufig der Standstreifen durch entsprechende Schilder der Autobahnmeisterei als Fahrbahn freigegeben. 
    • Reinigungsarbeiten: Auch Autobahnen müssen gereinigt und regelmäßig von Pflanzenwuchs befreit werden. Während der Reinigungsarbeiten wird der Seitenstreifen zum Arbeitsbereich umfunktioniert – und darf in diesen Fällen von der Autobahnmeisterei befahren werden. 

    Darf ich auf dem Seitenstreifen parken?

    Auf der Autobahn gilt das generelle Halteverbot – Fahrzeuge dürfen hier also grundsätzlich nicht anhalten und parken. Dieses Verbot umfasst auch den Seitenstreifen, sodass auch hier das Parken strikt untersagt ist. Außerhalb von Autobahnen wird ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen durch ein Zusatzschild verdeutlicht, das unter einem Halteverbotsschild befestigt ist.

    Welche Strafen drohen beim unzulässigen Benutzen des Seitenstreifens?

    Die widerrechtliche Nutzung des Seitenstreifens gilt nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und den Seitenstreifen befährt oder zum Parken nutzt, ohne dass dies durch entsprechende Lichtzeichen oder Verkehrsschilder zulässig ist, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und unter Umständen auch einem Fahrverbot rechnen.

    Nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen Sie, wenn Sie aufgrund eines Notfalls oder einer Panne auf dem Seitenstreifen halten.  

    Wichtig: Bei einem Notfall oder einer Panne sollte schnellstmöglich die Polizei verständigt werden, da das Fahrzeug auch auf dem Seitenstreifen eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen kann.  

    Welche Bußgelder drohen bei Benutzung des Seitenstreifens?

    Tatbestand

    Bußgeld

    Punkte in Flensburg

    Seitenstreifen unerlaubt befahren

    55 €

     

    Seitenstreifen unerlaubt befahren mit Behinderung anderer

    70 €

     

    Seitenstreifen unerlaubt befahren mit Gefährdung anderer

    80 €

     

    Seitenstreifen unerlaubt befahren und Unfall verursacht

    100 €

     

    Unerlaubt auf dem Seitenstreifen gehalten

    10 €

     

    Unerlaubt auf dem Seitenstreifen geparkt

    25 €

     

    Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt

    75 €

    1

    Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt mit Gefährdung anderer

    90 €

    1

    Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und Unfall verursacht

    110 €

    1

    Seitenstreifen in falscher Richtung befahren

    130 €

    1

    Seitenstreifen in falscher Richtung befahren mit Gefährdung anderer

    160 €

    1

    Seitenstreifen in falscher Richtung befahren und Unfall verursacht

    195 €

    1

    Wenden auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

    130 €

    1

    Wenden auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Gefährdung anderer

    160 €

    1

    Wenden auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße und Unfall verursacht

    195 €

    1

    Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

    130 €

    1

    Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Gefährdung anderer

    160 €

    1

    Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße und Unfall verursacht

    195 €

    1

    ACV VorteilACV Mitgliedervorteil

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